E-Mobility Förderprogramme
Entdecken Sie hier Förderprogramme für E-Mobility und Ladeinfrastrukuren.
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Zuschuss für Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (441)
Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht.
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördern wir den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
Die Förderung im Detail:
Anzahl Ladepunkte | Pauschaler Zuschuss | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
1 | 900 EUR | z.B. 1.000 EUR | 0 EUR |
1 | 900 EUR | mind. 1.285,71 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | z.B. 2.000 EUR | 1.400 EUR |
2 | 1.800 EUR | mind. 2.571,43 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | z.B. 3.000 EUR | 2.100 EUR |
3 | 2.700 EUR | mind. 3.857,14 EUR | 2.700 EUR |
… | … | … | … |
10 | 9.000 EUR | z.B. 12.000 EUR | 8.400 EUR |
10 | 9.000 EUR | mind. 12.857,14 EUR | 9.000 EUR |
… | … | … | … |
50 | 45.000 EUR | z.B. 60.000 EUR | 42.000 EUR |
50 | 45.000 EUR | mind. 64.285,71 EUR | 45.000 EUR |
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Für ergänzende Vorhaben können Sie aber weitere KfW-Förderprodukte nutzen, zum Beispiel um eine Photovoltaik-Anlage zu errichten.
Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Ladestation auf der Online-Plattform der NOW und die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie die Reporting-ID von der NOW sowie alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen Ihrer Fachunternehmen.
Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Informieren Sie sich auch auf der offiziellen Webseite der KFW für den Zuschuss 441
Für durch kleinere und mittlerere Unternehmen installierte Ladestationen.
Mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ beschleunigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro. Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im „Windhundverfahren“ bewilligt.
„Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ,vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“ (Andreas Scheuber)
Das neue Förderprogramm ergänzt das Förderkonzept für das ‚Gesamtsystem Ladeinfrastruktur‘ in Deutschland nach dem BMVI wie folgt:
„Rasant steigende Zahlen bei den Zulassungen von E-Fahrzeugen machen den beschleunigten Aufbau von Ladesäulen dringend nötig, denn wir wollen, dass Kundinnen und Kunden überall einfach laden können. Das neue Förderprogramm unterstreicht die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems. Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort.“ (Johannes Pallasch)
Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten z. B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z. B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und entscheidend zum Ladeinfrastrukturaufbau beitragen.
Die Förderung im Detail:
Bekanntmachung der Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/richtlinie-ladeinfrastrukturvorort.pdf?__blob=publicationFile)
Manuel Elsner
Telefon: 06441 / 913-119
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: m.elsner@rink-elektro.de
Maik Lehmeier
Telefon: 06441 / 913-185
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: m.lehmeier@rink-elektro.de
Patrick Schittenhelm
Telefon: 06441 / 913-135
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: p.schittenhelm@rink-elektro.de
Abteilung E-Mobilität (Sammelnummer)
Telefon: 06441 / 913-180
Fax: 06441 / 913-103
E-Mail: dienstleistung@rink-elektro.de
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